"Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr"
Vortrag bei OT 118 Bergheim
Referent war Herr Wolfgang Doetsch, seines Zeichens Richter am Kölner Landgericht, Aktenzeichen :
.
Thema des Abends war die Vermeidung der o.a. Straftatbestände und wie man die lästigen Knöllchen, Bußgeldbescheide und Verwarngelder wieder loswird bzw. wie man sich der finanziellen Forderungen der Ordnungsbehörden entzieht J - .... hätten wir gerne gehabt, aber natürlich gab der Herr Richter uns keine derartigen Infos und Tricks ! (kleinere Tipps siehe weiter unten ......)
Als gebürtigen Rhein-Erftkreisler fanden wir ihn aber trotzdem ganz sympathisch, er arbeitet zwar in Köln, "findet die Arbeitsstelle in Köln aber blöd".
..... nun zur Sache :
Beim Ordnungswirdigkeitsverfahren handelt es sich quasi um ein "kleines oder verkürztes Strafrecht", bei dem z.B. auch gilt : "Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist".
Allerdings streitet man sich hier nicht sofort vor Gericht, als erste Instanz wird der/die potentielle Täter/in von der jeweiligen Ordnungsbehörde beglückt, welche ihm (oder ihr) den allseits beliebten Bußgeldbescheid (bzw. den Anhörungsbogen) zukommen lässt. Wird dieser Bescheid und damit die Straftat anerkannt, bezahlt man brav die geforderte Summe - als Folge ärgert man sich zwar schwarz, aber man hat dann Ruhe vor weiteren gerichtlichen, polizeilichen oder sonstigen behördlichen Verfolgungen.
Kann sich der potentielle Gesetzesbrecher mit der ihm (oder ihr) zugeteilten Straftat überhaupt nicht anfreunden steht ihm (oder ihr) der Weg des gerichtlichen Verfahrens offen. Hierzu muss man sich aktiv gegen o.a. Bußgeldbescheid wehren und einen Einspruch einlegen.
Hier beginnt dann das richterliche Tätigkeitsgebiet unseres Referenten, der uns die u.a. Tips gab, aber gleichzeitig vor unüberlegten Einsprüchen warnt, weil
1. im Gerichtsverfahren der ganze Sachverhalt neu aufgerollt wird
(hier könnte der Richter z.B. nach genauerer Betrachtung das zuvor nicht entdeckte elektronische Gerät am linken (oder rechten) Ohr mit in das Strafmaß einbeziehen)
2. der Fall inkl. die Vorgeschichte des Angeklagten (Flensburg lässt grüßen !) betrachtet wird
3. Gerichtskosten und - gebühren anfallen
4. Anwaltskosten getragen werden müssen
5. die Aussichten auf Erfolg eher gering sind
6. man sich anschließend i.d.R. immer noch und länger schwarz ärgert .
Den Einspruch sollte und kann man wieder zurücknehmen, und zwar :
Tipp 1 : Bis zur Urteilsverkündigung !
Tipp 2 : Der Angeklagte hat immer das letzte Wort !
Tipp 3 : Die Gerichtskosten bleiben hängen und auch der Anwalt will Geld sehen.
Tipp 4 : Man ärgert sich trotzdem !
Am besten kommt man weg, wenn man "auf offener Strasse" angefallen, erwischt und anschließend direkt zur Staatskasse gebeten wird. Wenn Euch ein Verwarngeld von unter 40 Euro für sofortiges Inkasso angeboten wird, solltet Ihr
Tipp 5 : dem netten Polizisten glauben
Tipp 6 : einen freundlichen 1. Satz sagen (è Dieser Satz landet im Rechtsstreit meistens in der Akte!)
Tipp 7 : lächeln und
Tipp 8 : bezahlen (bar oder Karte)
Alles andere kann nur teurer werden, weil dann noch Gebühren und Auslagen hinzukommen,
und ärgern könnt Ihr Euch dann später.
Richtig ärgerlich wird es, wenn es teurer als 40 Euro wird, dann flattert wieder ein Bußgeldbescheid in Haus, der wiederum zur Auffrischung des Punkteregisters in Flensburg führt.
Ein Einspruch ist auch hier wieder mit den o.a. Einschränkungen möglich.
Anschließend gab es Tipps zum Thema Handy :
40 Euro und 1 Punkt sind immer fällig, wenn Handy .....
- am Ohr
- als Uhr
. im Stau
- vor roter Ampel
- als Kamera
- für SMS
..... genutzt wird, also : Hände weg vom Handy beim Autofahren, alles andere (Apfel, Zigarette, Knie oder Sonstiges des/der Beifahrers/in, Kölsch), darf straffrei angefasst werden.
Tipp : Erlaubt ist, das Handy von Ablage A nach Ablage B zu verfrachten.
noch ein Tipp : Die Aussicht auf einen erfolgreichen Einspruch ist im Erftkreis lt. Hr. Doetsch besonders aussichtslos !
Von unseren uniformierten, grünen Freunden wird auch gerne kontrolliert :
- an Zebrastreifen (50 Euro und 4 (vier !) Punkte werden schon bei der Missachtung potentieller Zebrastreifenüberquerer fällig!)
- Ampeln mit langen "Gelb"-Phasen (oder auch "Orange" für unser Frauen) bis zu 3 Punkten
- Wenn länger als 1 sec "Rot" : 125 Euro und Fahrverbot
Als Raser hat man gaaaaanz schlechte Karten, sowohl die Messgeräte als auch die Aussagen der Polizisten sind schwerstens anzufechten, kostet wieder nur Geld (alleine für einen Gutachter legt man glatt 800 Euro hin !).
Ggfls. lässt sich ein Richter bei sehr guter und schlüssiger Argumentation erweichen, das Fahrverbot etwas zu reduzieren, dafür wird es dann aber teurer, und die Punkte gibt es auch.
Das mühsam aufgebaute Punkte-Konto in Flensburg lässt sich "Aufbau"-Seminare wieder abbauen.
Näheres zu Punkten, Strafbeträgen und sonstigen Ordnungswidrigkeiten findet Ihr unter www.kba.de .
Noch 2 Tipps zum Schluss :
- Aufpassen in Köln während der tollen Tagen, die Anzahl der von Taxifahrern verursachten Unfällen ist sehr hoch.
- Aufpassen in Frechen, der junge Polizist dort ist äußerst engagiert.