Anträge zum AGM 2006
Die Versammlung der Delegierten der Mitgliedstische von Old Tablers Deutschland möge beschließen:
Die vom Präsidium von 41 International vorgeschlagene und vom OTD-Präsidium gebilligte Neufassung der Satzung von 41 International wird genehmigt.
Begründung:
Beim letzten 41 Int. Halbjahrestreffen im Oktober 2005 in Zypern hat das 41 Int. Präsidium eine vom Sekretär John Bellwood und vom Vize-Präs. Uwe Kerstan gemeinsam überarbeitete Fassung der 'Rules' vorgestellt, die jetzt in den nationalen AGMs diskutiert und bestätigt werden sollten, damit dann beim 41 Int. AGM 2007 in Graz die Verabschiedung erfolgen kann. Die Neufassung beinhaltet als wesentlichen Punkt die Herausnahme der Beitragshöhe aus der Satzung, um auf diese Weise eine einfachere Anpassung der Beiträge zu ermöglichen. Ansonsten sind nur einige sprachliche Glattstellungen und Korrekturen erfolgt.
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Es wird beantragt eine Änderung in der Finanzordnung :
In Absatz 7 soll
"….anfallenden Aufwendungen werden auf Nachweis wie folgt erstattet"
Ersetzt werden durch :
"notwendigen Kosten werden auf Nachweis erstattet"
Begründung :
Im Zusammenhang mit der OTD Kassenprüfung des Geschäftsjahres 2004 / 2005 wies Klaus auf einige Punkte hin, die im Präsidium besprochen werden sollten :
Seiner Meinung nach ist die Finanzordnung von OTD etwas restriktiv und gegebenenfalls im Sinne der tatsächlichen Praxis zu ändern.
Es heißt als Oberbegriff : "Die Aufwendungen werden wie folgt erstattet" – Das heißt für ihn, dass die Aufwendungen nur erstattet werden, wenn sie im Folgenden erwähnt sind. Wir haben es so behandelt, dass quasi als Obersatz die anfallenden Aufwendungen erstattet werden und dann nur für bestimmte Arten von Aufwendungen ( z.B. für Fahrtkosten ) weitergehende Regelungen erstattet werden.
Er weist auf die s. E. bessere Finanzordnung von RTD hin. Dort befindet sich in Ziffer 6 der gewünschte Obersatz "alle notwendigen Kosten werden auf Nachweis erstattet". Erst in Ziffer 10 werden dann die erstattungsfähigen Reisekosten näher beschrieben.
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Es wird beantragt zuzustimmen
"Für Buchführung und Abschluss der OTD Finanzen kann vom Präsidium als Kostenpauschale ein Betrag von bis zu € 200,-- + Eust ( Mwst) pro Monat beschlossen werden"
Begründung :
Der Arbeits- und Zeitaufwand für Buchführungs- und Abschlusstätigkeiten von OTD durch den OTD – Schatzmeister ist erheblich geworden. Hier soll eine Kostenpauschale als Aufwandsentschädigung dieses berücksichtigen.
Würde diese Arbeiten außerhalb der Ehrenamtlichkeit ausgeschrieben, so würden mindestens 300,-- € monatlich als Gebühren anfallen. Daher ist dieser Vorschlag als angemessen anzusehen.
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Es wird beantragt, Änderungen in "Gründung und Charterung<" von Old Tablers Deutschland vorzunehmen:
Ziffer 2. Charterung:
in Absatz 3 soll
"…bei amtierenden OTD-Präsidenten anzuzeigen,…"
ersetzt werden durch:
"…mit dem amtierenden OTD-Präsidenten abzustimmen,…"
Begründung:
Die OTD Organisation umfasst mittlerweile 194 Tische. Die Anzahl der zu charternden Tische wächst, es befinden sich Stand 20.02.2006 15 Tische i.Gr.. Darüber hinaus steigt die Anzahl der Termine International und das Präsidium möchte sicherstellen, dass durch die terminliche Abstimmung gewährleistet ist, dass die Charterung auch gemäß Richtlinie durch den OTD-Präsidenten oder seinem Vertreter erfolgen kann.
In Absatz 4 soll
" Zur Charterfeier sollen eingeladen werden:"
ersetzt werden durch:
"Zur Charterfeier sind einzuladen:"
In Absatz 4 soll eingefügt werden:
neue Ziffer c: "jeweiliger Distriktpräsident und Vize Distriktpräsident von OTD und RTD"
aus derzeitiger Ziffer c soll "neue Ziffer d" werden,
aus derzeitiger Ziffer d soll "neue Ziffer e" werden.
Begründung:
Die Distriktpräsidenten tragen wesentlich dazu bei, dass neue Tische gechartert werden können. Die enge Zusammenarbeit mit Round Table soll auch durch die Einladung des Round Table Distriktpräsidenten zum Ausdruck gebracht werden
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Erläuterung zu Ziffer 3 "Mitgliedschaft" der Satzung Old Tablers Deutschland
Mitglieder von Old Tablers Deutschland sind laut Satzung die örtlichen Clubs.
Nicht deren angehörigen Mitglieder sondern der einzelne Tisch ist gegenüber OTD zur Entrichtung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Zahlungsweise werden auf der Mitgliederversammlung beschlossen.
Es gibt bei OTD keine "Gastmitglieder" oder Ehrenmitglieder an den einzelnen Tischen, sie können auch nicht "unter dem Strich" geführt werden. Dort dürfen ausschließlich Witwen von ehemaligen Tablern aufgeführt werden.
Jeder Tisch, der im Mitgliedsverzeichnis aufgefühtrt wird, ist beitragspflichtig. Als Berechnungsgrundlage dient der in der Mitgliederversammlung festgesetzte Eurobetrag multipliziert mit der Anzahl der im MGV aufgeführten Tabler. Es ist ausschließlich die Entscheidung des örtlichenTisches, inwieweit dieser bei Doppelmitgliedschaften, Ehrenmitglieder von OTD und im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Tablern eine Weiterbelastung an diese vornimmt. Eine entsprechende Kürzung des an OTD zu entrichtenden Mitgliederbeitrages ist ausgeschlossen. OTD belastet das einzelne Mitglied (örtlicher Tisch) ja auch nicht bei Neueintritten im laufenden Geschäftsjahr, die im MGV nicht aufgeführt sind.