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Satzungsänderung (Antrag 1) leicht ergänzt:  

Nach der Veröffentlichung des Satzungsentwurfs wurden noch einzelne Gespräche geführt und diese führten zu 2 wichtigen Änderungen für den Satzungsentwurf. Ziel war es dabei, die Aktive Hilfe und die Round Table Stiftung stärker hervorzuheben.

So wurden die Ziele von Old Tablers Deutschland um einen neuen Punkt 5 erweitert und die Aktive Hilfe sowie die Round Table Stiftung sollten beim AGM die Möglichkeit zur Berichterstattung erhalten (Punkt 5.d).

Die Ergänzungen (Punkt 2.5 und Punkt 5.d) sind in der abgedruckten Synopse fett gedruckt!

 

Antrag 1

Antrag auf Änderung der OTD-Satzung

Unser Sekretär Joachim Karg hat sich die Mühe gemacht, unsere Satzung einmal aus seiner Sicht als Jurist zu überarbeiten. Ziel war es dabei, den Text redaktionell zu überarbeiten und übersichtlicher zu gestalten. Dabei wurden einzelne Sätze umformuliert und an einzelnen Stellen ist es zu Klarstellungen gekommen. Eine inhaltliche Änderung betrifft lediglich die Dauer des Geschäftsjahres.

Hier sind nur die Änderungen aufgelistet; eine Synopse (Gegenüberstellung des alten und des veränderten Textes) ist unter "mehr Infos" zu finden.

Das Präsidium von Old Tablers Deutschland stellt daher den Antrag, die OTD-Satzung wie folgt zu verändern:

Nr. 1: unverändert

Nr. 2: unverändert

Nr. 3: Punkt 3, letzter Satz verkürzt zu "Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge zu entrichten".

Nr.4: (ergänzt)

a. Organe der Vereinigung sind

aa. die Mitgliederversammlung

bb. das Präsidium

cc. der Beirat

b. Soweit nichts anderes in dieser Satzung bestimmt ist, beschließen die Organe mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen geheim, wenn ein Mitglied des Präsidiums oder 10 v.H. der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen.

Mitglieder des Präsidiums und IRO´s haben in Mitgliederversammlungen Stimmrecht, ausgenommen bei der Entlastung des Präsidiums. Die gleichzeitige Vertretung eines Mitgliedervereins ist nicht zulässig.

Nr. 5: Aufgaben der Mitgliederversammlung (teilweise umformuliert und ergänzt)

a. Zusammensetzung der Mitgliederversammlung

aa) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Vereinigung

bb) Jeder Mitgliedsverein hat eine Stimme

In Mitgliederversammlungen werden die Mitgliedsvereine durch ihren Präsidenten oder einen Bevollmächtigten vertreten. Bevollmächtigte dürfen neben dem Club, dem sie selbst angehören, nur einen weiteren Club vertreten. Die Vollmacht ist auf Verlangen des Versammlungsleiters nachzuweisen.

b. Aufgabe der Mitgliederversammlung

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind

  1. Entgegennahme der Jahresberichte, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Präsidiums,

bb) Genehmigung des durch das Präsidium nach Beratung mit dem Beirat aufgestellten Haus-

haltsvoranschlags,

cc) Die Festsetzung der Höhe und der Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge,

dd) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Präsidiums und der Kassenprüfer,

ee) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und die Auflösung der Vereinigung.

c. Durchführung der Mitgliederversammlung

aa) Die Mitgliederversammlung wird durch den Präsidenten unter Beifügung der Tagesordnung einberufen. Die ordentliche Jahresmitgliederversammlung soll im Regelfall bis Ende Mai eines jeden Jahres stattfinden. Die Einladung hat durch Brief mit einer Frist von mindestens 4 Wochen zu erfolgen. Ersatzweise ist die Einladung durch die OT-Depesche zulässig, die ebenfalls spätestens 4 Wochen vor der Versammlung zu erfolgen hat.

  1. Anträge zur Tagesordnung können das Präsidium und die ordentlichen Mitglieder stellen. Die Anträge sind zu begründen und müssen spätestens 4 Wochen vor der Versammlung beim Präsidenten schriftlich vorliegen. Anderenfalls sind die Anträge nur mit Zustimmung des Präsidiums in der Mitgliederversammlung zu behandeln. In diesem Fall darf jedoch keine Abstimmung erfolgen.

cc) Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.

dd) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind unter der Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist von dem Präsidenten und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

ee) Alle Mitglieder einer OTD angeschlossenen Vereinigung können an ordentlichen Mitgliederversammlungen als Gäste teilnehmen.

Nr. 6: Präsidium (weitgehend unverändert; leichte Ergänzungen)

a. Die Vereinigung wird durch ein Präsidium geleitet, das sich wie folgt zusammensetzt:

aa) Präsident,

bb) Vizepräsident,

cc) Sekretär,

dd) Schatzmeister,

ee) Pastpräsident.

b. Die Vereinigung wird nach außen durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten und ein weiteres Mitglied des Präsidiums gemeinschaftlich vertreten. Die Erteilung einer Vollmacht im Einzelfall oder für einen bestimmten Aufgabenbereich ist zulässig. Der Präsident ist berechtigt, die Rechte der Vereinigung im eigenen Namen geltend zu machen. Das Präsidium entscheidet auch über die Aufnahme von neuen OT-Clubs als Mitglieder der Vereinigung.

c. Das Präsidium wird jährlich von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt und übernimmt am Ende der Versammlung sein Amt. Bei Wegfall eines Präsidiumsmitglieds sind die verbleibenden Mitglieder in eigener Zuständigkeit berechtigt, die Aufgabenverteilung neu zu ordnen und/oder das Präsidium durch Zuwahl für die restliche Amtsperiode zu ergänzen. Bei Stimmengleichheit im Präsidium entscheidet die Stimme des Präsidenten.

Nr. 7: Beirat (unverändert)

Nr. 8: Halbjahresversammlung (unverändert)

Nr. 9: Distrikte und Distriktpräsidenten, Internationale Delegierte (IRO) (unverändert)

Nr. 10: Geschäftsjahr, Jahresschluss (neu)

Bis zum 31.03.2007 läuft das Geschäftsjahr vom 1.April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres.

Für die Zeit vom 01.04.2007 bis 31.12.2007 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Ab dem 01.01.2008 ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr.

Für jedes Geschäftsjahr hat das Präsidium einen Jahresabschluss vorzulegen. Der Jahresabschluss ist durch die gewählten Kassenprüfer zu prüfen. Sie haben auf Verlangen der Jahresmitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

Der Jahresabschluss und der Prüfungsvermerk liegen bei der Jahresmitgliederversammlung aus.

Nr. 11: Satzungsänderung, Auflösung (unverändert)

Anträge 2 und 3

(Die Anträge sind im Zusammenhang zu sehen!)

Vorbemerkung:

Präsidium und Beirat von Old Tablers Deutschland haben anlässlich der Beiratssitzung in Hamburg am 03. Februar 2007 ausführlich über die Verwendung des so genannten Ausfallbeitrages bei AGM´s diskutiert. Insbesondere die steuerliche Problematik bei einer automatischen Weiterleitung eines eventuellen Überschusses an die Aktive Hilfe wurde eingehend erörtert. Am Ende der Diskussion wurden die beiden nachstehenden Anträge vorgestellt, und Beirat sowie Präsidium stimmten ohne Ausnahme zu:

Antrag 2: Aufhebung eines Beschlusses von Old Tablers Deutschland

Die Mitgliederversammlung möge auf dem AGM in Esslingen Folgendes beschließen:

Der auf der Basis des Beschlussempfehlung der Beiratssitzung vom 10.02.2001 in Düsseldorf auf dem AGM 2001 in Berlin gefasste Beschluss über die Abführung des Teils der Summe der erhobenen AGM-Ausfallbeiträge an die Aktive Hilfe, welcher nicht an die beim AGM vertretenen Tische gutzuschreiben ist, möge aufgehoben werden.

Die Mitgliederversammlung auf dem AGM in Esslingen möge dafür beschließen, dass auch dieser bisher an die Aktive Hilfe abzuführende Betrag den jeweiligen Teilnehmern beim AGM indirekt im Rahmen der Mitglieds-Beitragserhebung der einzelnen Tische im Verhältnis der individuell entrichteten Teilnehmergebühren zueinander gutzuschreiben ist. Die Verteilung des dem jeweiligen Tisch gutzuschreibenden Betrags auf die ihm zugerechneten AGM-Teilnehmer hat auf Tischebene nach den jeweiligen Tischmodalitäten zu erfolgen.

Antrag 3: Ergänzung der Finanzordnung von Old Tablers Deutschland

Die Mitgliederversammlung möge auf dem AGM in Esslingen Folgendes beschließen:

Punkt 4 der Finanzordnung wird um folgenden Absatz ergänzt:

Das Präsidium legt den vom Kassenprüfer geprüften Jahresabschluss mit einem Vorschlag über die Ergebnisverwendung der Mitgliederversammlung auf dem AGM zum Zwecke der Feststellung des Jahresabschlusses und zum Beschluss über die Ergebnisverwendung vor.

Begründung zu beiden Anträgen:

Die bisherige Handhabung, den Teil der erhobenen AGM-Ausfallbeiträge, der nicht an die bei einem AGM vertretenen Tische gutzuschreiben ist, an die Aktive Hilfe als "Spende" abzuführen, birgt steuerliche Risiken in der Weise in sich, als dass dieser Beitragsanteil nicht nach § 8 Abs. 5 KStG von der Körperschaftsteuer freizustellen ist, weil diese sozusagen zwangsläufige Weiterleitung an die Aktive Hilfe nicht Satzungszweck von Old Tablers Deutschland ist.

Nach § 8 Abs. 5 KStG "bleiben für Ermittlung des Einkommens Beiträge, die aufgrund der Satzung von den Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden, außer Ansatz." Diese Vorschrift impliziert, dass Mitgliedsbeiträge einer Vereinigung ausschließlich für Zwecke verwendet werden, die den satzungsmäßigen Zielen entsprechen.

Old Tablers Deutschland ist von der Zielsetzung seiner Gründerväter her und somit auch nach seiner Satzung ausdrücklich kein "Serviceclub", d. h. keine Vereinigung, welche gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt. Hintergrund dieser Regelung ist die Intention, den Freunden weiterhin die Mitgliedschaft bei Old Tablers zu ermöglichen, die sich daneben einem offiziellen Serviceclub, wie z.B. Rotary oder Lions, angeschlossen haben. Diese Clubs verbieten es einem nämlich, in einem weiteren Serviceclub Mitglied zu sein.

Die bisherige Handhabung wäre steuerlich dann unproblematisch, wenn in unserer Satzung dieses Vorgehen ausdrücklich umschrieben wäre. Old Tablers Deutschland wäre dann in diesem Teilbereich eine Art "Spendensammelverein" im Sinne von § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Vorteil der beantragten Neuregelung ist, dass der "AGM-Ausfallbeitrag" nicht mehr unter den Begriff "Mitgliedsbeitrag" zu subsumieren ist, sondern ausschließlich quasi als Fremdgeld oder durchlaufender Posten dem AGM zuzuordnen ist und damit vollumfänglich seiner ursprünglichen Zielsetzung entgegenkommt, nämlich einen Anreiz zu bieten, an den AGMs teilzunehmen. Der ausrichtende Tisch besitzt nach wie vor eine sichere Kalkulationsbasis, und die Tabler, welche die doch nicht ganz unerheblichen Kosten (inclusive Reise- und Übernachtungskosten) in Kauf nehmen, werden über eine nachträgliche Gutschrift belohnt.

Die Aktive Hilfe soll mit dem Antrag nicht "trocken gelegt" werden; er verschafft OTD vielmehr erst die Möglichkeit, die Aktive Hilfe ohne steuerliche Risiken unterstützen zu können. Es besteht dann die Möglichkeit, den Jahresüberschuss oder Teile hiervon, der Aktiven Hilfe und dies nunmehr in Form einer tatsächlich freiwilligen Spende zukommen zu lassen.

für das Präsidium gez.: Rüdiger Ellenrieder

Mitglied von OT 161 Esslingen und derzeitiger Schatzmeister von OTD

 

Antrag 4:

Antrag 4, gestellt von OT 11 Krefeld, betreffend das OTD-Mitgliederverzeichnis, wurde zurückgezogen.

Antrag 5:

Antrag des Präsidiums

Ausschluss OT 202 Rostock i.Gr.

Die Mitgliedersammlung von Old Tablers Deutschland möge beschließen, den Tisch OT 202 Rostock in Gründung gem. Abschnitt 3 unserer Satzung in unserem Mitgliederverzeichnis zu streichen und somit aus den Reihen der Mitglieder von Old Tablers Deutschland auszuschließen.

Begründung:

Der Club OT 202 Rostock i.Gr. hat nach Meinung des Präsidiums nachhaltig gegen die Regeln verstoßen, die durch unsere Satzung vorgegeben sind.

Trotz mehrfacher Mahnung wurde der Jahresbeitrag bereits im dritten Jahr nicht gezahlt; die Schulden an die OTD-Kasse belaufen sich mittlerweile auf 1.275.-€. Auch der zuständige Distriktpräsident Kay-Gerwin Muth hat im Sommer 2006 mehrfach versucht, sowohl postalisch als auch telefonisch irgendein Mitglied dieses noch in Gründung befindlichen Tisches zu erreichen. Alle Versuche schlugen fehl; Post kam zurück, Telefonnummern stimmten nicht mehr. Im Mitgliederverzeichnis wird leider auch kein Amtsträger genannt. Daraufhin hat auch der OTD-Präsident Uli Schrafnagel einen letzten Versuch unternommen, irgendein Mitglied der im Mitgliederverzeichnis unter OT 202 i.Gr. Rostock stehenden Persönlichkeiten wenigstens per Email zu erreichen; es wurde dabei eine Frist von 4 Wochen gesetzt; auch darauf erfolgte keine Reaktion. Das Präsidium nimmt nun an, dass es dort gar kein Tischleben mehr gibt.

Aus diesen Gründen stellt das Präsidium den Antrag auf Ausschluss aus unserer Vereinigung.

 

Antrag 6:

Das Präsidium von OTD stellt folgenden Antrag:

Die Versammlung der Delegierten der Mitgliedstische von Old Tablers Deutschland möge beschließen:

Die Vertreter von OTD sind befugt, beim nächsten 41 International AGM 2007 in Graz folgender Beitragserhöhung zuzustimmen:

Basic Fee: 700,00 € (statt bisher 660,00 €) für die ersten 100 Clubs je 12,50 € (statt bisher 10,00 €) für die nächsten 101 bis 200 Clubs je 10,00 € (statt bisher 7,00 €) ab dem 201. Club je 1,00 € - ohne Obergrenze - (statt bisher je 3,50 € mit Obergrenze 3000,00 €)

 

Antrag 7:

Das Präsidium von OTD stellt folgenden Antrag:

Die Versammlung der Delegierten der Mitgliedstische von Old Tablers Deutschland möge beschließen:

Die Vertreter von OTD sind befugt, beim nächsten 41 International AGM 2007 in Graz dem Satzungsänderungsvorschlag des Präsidiums von 41 International zuzustimmen.

Abgesehen von einigen rein sprachlichen geringfügigen Korrekturen sieht dieser Vorschlag folgende Änderungen vor:

1) Rule 3 (f)

Derzeit gültige Fassung siehe MGV 2006/2007 S.51

Vorgeschlagene Neufassung:

The International Council shall have the power to expel any Association which does not comply with Rule 3(d) above or whose contributions to the budget are two years in arrears. In the event of expulsion for non-payment, any application for reinstatement must be accompanied by payment of all outstanding contributions.

Begründung:

Es geht um den Ausschluss wegen Nichtzahlung der Beiträge. Die jetzt geltende Regelung schreibt vor, dass nach einem solchen Ausschluss ein Antrag auf Wiederaufnahme nur möglich ist, wenn alle offen stehenden Beiträge (bis zum Ausschluss) bezahlt werden und zusätzlich für jedes Jahr der Nichtmitgliedschaft danach ein Betrag entsprechend dem letzten Jahresbeitrag.

Das Präsidium empfiehlt, dass bei einem Wiederaufnahmeantrag nur die offenen Beiträge (bis zum Ausschluss) bezahlt werden müssen, nicht jedoch für weitere Jahre.

Hintergrund ist die Überlegung, dass es bei der jetzt geltenden Fassung nach mehreren Jahren keinem ehemaligen Mitglied möglich sein wird, zu 41 International zurückzukehren angesichts der dann bestehenden Zahlungsverpflichtung.

2) Rule 5

Derzeitig gültige Fassung siehe MGV 2006/2007 S. 51

Vorgeschlagene Änderungen:

a) Neuer, zusätzlicher Absatz (c):