OLD-TABLE 103 Ammerland Vortrag von Gerold Heinen

Aus dem Alltag eines Steuerberaters- Kuriositäten der deutschen Subventionspolitik für Top-Renditen ohne Risiko

Vermutlich um unser aller Mitgefühl zu erlangen schilderte Gerold zunächst seine bescheidenen Anfänge als Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, nachdem er ein ihm unzureichend erscheinendes Angebot seines bisherigen Arbeitgebers ausschlug, um sich bei seinem heutigen Partner Renken mit 2 Einkommensteuererklärungen in der Woche notdürftig über Wasser zu halten.

So wäre es wohl auch bis heute, hätte er nicht im Eigenheimzulagegesetz einen § 17 entdeckt, der unter dem Aspekt der Förderung des Wohnungsbaus erst nachträglich dort eingefügt worden war und sozusagen das soziale Deckmäntelchen dieses Gesetzes bilden sollte.

Leider musste dieser Paragraph unter nicht unerheblichem Zeitdruck formuliert werden, was zu gewissen Ungenauigkeiten in der Aussage führte. Dies sollte sich als nicht so vorteilhaft für den deutschen Steuerzahler erweisen, jedoch umso profitabler für diejenigen, die um diesen Paragraphen wussten bzw. ihn für die potentiellen Anleger nutzbar machten. Und wer könnte das gewesen sein? Natürlich unser Gerold!

Doch der Reihe nach: Was sagt der § 17? Er macht die Eigenheimzulage, die wir vermutlich alle in Anspruch nahmen (oder aber ihre Vorgänger, die § 7b bzw. 10e des EStG) für diejenigen zusätzlich nutzbar, die mindestens € 10.000 in eine "junge Wohnungsbaugenossenschaft" investieren. Wie wir wissen, beträgt die Eigenheimzulage bei einer Familie mit 2 Kindern über die Laufzeit von 8 Jahren mehr als € 10.000.

Auch hier hilft übrigens (wie beim Kindergeld) die Zeugung einer größeren Kinderschar, so kann bei ca. 25 Kindern eine Rendite weit jenseits der 800% erzielt werden. Der Gesetzgeber hat dies vorausgesehen und wusste natürlich, dass es bei Wohnungsbaugenossenschaften keine so großen Wohnungen gibt. Deshalb muss man bei Nutzung des § 17 nicht selbst in die geförderte Immobilie einziehen!

Da Genossenschaften der Prüfungspflicht unterliegen und Gerold bekanntlich Prüfer hierfür ist, begab sich Gerold in Kenntnis dieses segensreichen Paragraphen auf die Suche nach Investoren bzw. Gründungsmitgliedern für eine "junge Genossenschaft". Er wurde fündig in Loy, einem kleinen Dorf bei Oldenburg, welches neben der hier nicht genannten Person schon so berühmte Persönlichkeiten wir Udo und Karl-Heinz hervorgebracht hat.

Als Name wurde "Loy’s Wohnungsbaugenossenschaft" gewählt, was sich als zweiter, fast noch größerer Glücksfall für den Erfolg unserer Unternehmung herausstellen sollte! Als Gerold nun beider zuständigen Behörde um Eintragung ins Genossenschaftsregister nachsuchte bekam er eine Abfuhr, da für Genossenschaften Eigennamen nicht zulässig seien, zumal der hier gewählte Name mit dieser großen Versicherungsgesellschaft in London gleich lautend sei… . Etwas amüsiert hat Gerold dann den Namen "Raiffeisen Wohnungsbaugenossenschaft" vorgeschlagen, dieser habe mit Eigennamen ja nichts zu tun. Dies wurde freudig bestätigt und die Genossenschaft unter diesem Namen eingetragen. (Gerold hat sich fest vorgenommen, dieser Person noch irgendwann mal einen großen Blumenstrauß vorbeizubringen). Bereits in den ersten Monaten fanden sich hunderte von neuen Genossen, wohl auch wegen des Anscheins der Zugehörigkeit zum Verbund der Volks- und Raiffeisenbanken.

Irgendwann merkte der Gesetzgeber allerdings, dass hier ungewollte Dinge ablaufen und entschloss sich erstmalig am 15.2.1996 zu einer Modifizierung des Paragraphen. In den letzten Wochen davor wurden allein 3000 neue Genossen akquiriert. Durch anstehende wichtiger Dinge wie Neuwahlen und Regierungswechsel geriet die Änderung aber wieder in Verzug und wurde letztlich erst in 2005 endgültig durchgeführt - nun muss ein Genosse auch in die von ihm finanzierte Wohnung einziehen.

Egal, heute verfügt die Raiffeisen-Wohnungsbaugenossenschaft über ein Eigenkapital von € 50.0 Mio. und investiert in größere und kleinere Wohnbauprojekte im gesamten Norddeutschen Raum. Viele Genossen haben inzwischen Ihre Förderung vom Staat erhalten und ihren Anteil wieder entnommen, die ganz Schlauen sind allerdings Genosse geblieben und profitieren nach wie vor vom Wachsen und Gedeihen ihrer Genossenschaft.

Vielen Dank an Gerold für einen äußerst spannenden Vortrag verbunden mit dem Vorwurf, uns nicht eher auf diese hochrentable Anlagemöglichkeit hingewiesen zu haben. Dein Argument, Du hättest uns doch noch gar nicht gekannt, können wir leider nicht gelten lassen! Im Übrigen kann positiv von der im Anschluss gereichten Suppe sowie den warmen Snacks berichtet werden.