Referent war Herr Schomaker von der Schulstiftung des Bistums Osnabrück. 

Die Schulstiftung ist eine öffentliche Stiftung nach kirchlichem Recht und ausschließlich dem Stiftungszweck verpflichtet. Zweck der Stiftung ist „die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu christlicher Lebensgestaltung und Weltverantwortung auf der Grundlage des katholischen Glaubens“.

Dieses geschieht durch Förderung der katholischen Schulen in der Diözese Osnabrück sowie durch Übernahme von deren Trägerschaft. Die Stiftung unterhält 10 Schulen u.a. in Osnabrück (Domschule, Angela- und Ursulaschule). Das Bistum hat anlässlich der Stiftungsgründung € 1.022.574 als Grundstock bereitgestellt und gleicht den laufenden Kostenanteil des Bistums in unverändertem Maße aus. Soweit Zustiftungen erfolgen, verdoppelt das Bistum den Betrag. Herr Schomaker erläuterte das Schulkonzept, das die Eigenverantwortlichkeit der Schulen stärken will. Eine zu frühe Differenzierung der Schüler, wie sie beispielsweise in Niedersachsen nach der vierten Klasse vollzogen wird, hielt er nicht unbedingt für empfehlenswert. Zusätzliche Optimierungen werden durch einen ausschließlich für die Unterrichtsorganisation zuständigen stellvertretenden Schulleiter geschaffen. Bei den Gymnasien soll das Niveau durch eine alleinige Berücksichtigung der Schulempfehlung gesichert werden. Bei der Auswahl der Schüler, die zu einem großen Prozentsatz nichtkatholisch sind, spielen u.a. lokale Gesichtspunkte eine Rolle. Bei dem verbindlichen Religionsunterricht soll eine Wahlmöglichkeit zwischen katholisch und evangelisch - ggflls. auch muslimisch - bestehen. Das Fach Werte und Normen ist nicht vorgesehen.