Referent war Herr Schomaker von der Schulstiftung des Bistums Osnabrück.
Die
Schulstiftung ist eine öffentliche Stiftung nach kirchlichem Recht und ausschließlich dem
Stiftungszweck verpflichtet. Zweck der Stiftung ist
„die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu christlicher
Lebensgestaltung und Weltverantwortung auf der Grundlage des katholischen
Glaubens“.
Dieses
geschieht durch Förderung der katholischen Schulen in der Diözese Osnabrück
sowie durch Übernahme von deren Trägerschaft. Die Stiftung unterhält 10
Schulen u.a. in Osnabrück (Domschule, Angela- und Ursulaschule). Das Bistum
hat anlässlich der Stiftungsgründung € 1.022.574 als Grundstock
bereitgestellt und gleicht den laufenden Kostenanteil des Bistums in unverändertem
Maße aus. Soweit Zustiftungen erfolgen, verdoppelt das Bistum den Betrag. Herr
Schomaker erläuterte das Schulkonzept, das die Eigenverantwortlichkeit der
Schulen stärken will. Eine zu frühe Differenzierung der Schüler, wie sie
beispielsweise in Niedersachsen nach der vierten Klasse vollzogen wird, hielt er
nicht unbedingt für empfehlenswert. Zusätzliche Optimierungen werden durch
einen ausschließlich für die Unterrichtsorganisation zuständigen
stellvertretenden Schulleiter geschaffen. Bei den Gymnasien soll das Niveau
durch eine alleinige Berücksichtigung der Schulempfehlung gesichert werden. Bei
der Auswahl der Schüler, die zu einem großen Prozentsatz nichtkatholisch sind,
spielen u.a. lokale Gesichtspunkte eine Rolle. Bei dem verbindlichen
Religionsunterricht soll eine Wahlmöglichkeit zwischen katholisch und
evangelisch - ggflls. auch muslimisch - bestehen. Das Fach Werte und Normen ist
nicht vorgesehen.